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Sozialversicherung
Bei Anmeldung in einer Hochschule ist jeder Student verpflichtet, einer Studentensozialversicherung beizutreten. Ab dem Alter von 16 Jahren ist der Beitritt kostenlos. Zwischen 20 und 28 Jahren ist der Beitritt kostenpflichtig (außer für Stipendienempfänger) und beträgt im Studienjahr 2005/2006: 186 Euro.
Für ausländische Studenten gilt:
Die Beitrittsbedingungen sind dieselben wie für
französische Studenten. Ausnahmen: Staatsangehörige eines EU-Landes (Vorweisen
der europäischen Krankenversicherungskarte).
Der Student muss in jedem Studienjahr die gewählte lokale Universitätssektion angeben, um seine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Die Rolle dieser Sektion wird von den wechselseitigen
Studentenversicherungen übernommen:
• La Mutuelle des Etudiants (centre 601)
www.lmde.fr
• La MGEL www.mgel.fr |