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Studienablauf
Anmeldung
Status
Stipendium
Unterbringung und Verpflegung
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Stipendiem
Die Hochschulstipendien werden vom Kulturministerium gemäß Einkommenslage und Verpflichtungen der Eltern gewährt, wobei eine nationale Berechnungsgrundlage und Kriterien hinsichtlich Weiterführung des Studiums angewandt werden.
Die Stipendien werden jeweils für ein Studienjahr gewährt, und jedes Studienjahr muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die entsprechenden Unterlagen und Auskünfte werden allen Bewerbern nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung zugeschickt (die Stipendienanträge werden nicht an den CROUS gerichtet). Die Stipendienempfänger werden nur von der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit. Studenten, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, können spezifische Hilfen gewährt werden, insbesondere in Form von Studienbeihilfen oder Stipendienzulagen. Bitte holen Sie die entsprechenden Auskünfte beim CLOUS (Dienststelle Sozialmaßnahmen), Ile du Saulcy BP 60587, ein.
57010 METZ cedex 01 – Tel.: 03 87 31 61 61.
Staatsbürgerschaft
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